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Testpflicht für Fahrschulen

03.06.2021 | FAHRSCHUL-NEWSTestpflicht für Fahrschulen

‼️NEWS‼️ - Testpflicht für Fahrschulen 

 

Laut der neuen Corona-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 7.6.21 nun auch für Fahrschulen eine Testpflicht. 

 

Das heißt also, das für uns nun auch die 3G gelten: 

✔️Geimpft

✔️Getestet

✔️Genesen 

 

Ein negativer Test muss in folgenden Bereichen nachgewiesen werden (unabhängig von der angestrebten Fahrerlaubnisklasse):

 

🔅 Theoretische/ praktische Fahrerlaubnisprüfung

🔅 Theoretischer Unterricht

🔅 Praktische Ausbildung (Fahrstunden)

 

Das Testergebnis darf max. 48h alt sein und muss von einer zugelassenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt worden sein. Genesene oder vollständig Geimpfte sind bei Vorlage entsprechender Nachweise gem. § 3 Abs. 3 der VO von der Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises ausgenommen.

 

Bleibt gesund!

Euer Team der Fahrschule Pöppelmann

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